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   OLG Bremen, 10.07.2008 - 1 U 40/08   

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https://dejure.org/2008,25562
OLG Bremen, 10.07.2008 - 1 U 40/08 (https://dejure.org/2008,25562)
OLG Bremen, Entscheidung vom 10.07.2008 - 1 U 40/08 (https://dejure.org/2008,25562)
OLG Bremen, Entscheidung vom 10. Juli 2008 - 1 U 40/08 (https://dejure.org/2008,25562)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    §§ 580, 586, 114, 233 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfallen des Hindernisses der Bedürftigkeit mit der Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers im Rahmen der Gewährung von Prozesskostenhilfe; Statthaftigkeit einer Restitutionsklage wegen nachträglichen Auffindens einer Urkunde mit Zeugenbekundungen eines vorher nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2005 - L 4 U 17/03

    Veranlagung der Unternehmen für die Tarifzeit nach dem Gefahrtarif zu den

    Auszug aus OLG Bremen, 10.07.2008 - 1 U 40/08
    Der zulässige (§§ 233, 234, 236, 237 ZPO) Antrag der Antragsteller auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Klagefrist (§ 586 Abs. 1 ZPO) für die Erhebung der beabsichtigten Restitutionsklage mit dem Ziel der Aufhebung und Abänderung des Urteils des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen - 4. Zivilsenat - vom 04.07.03 (Az.: 4 U 17/03, Bl. 434-446 d.A.), ist unbegründet.

    Die Antragsteller stützen die beabsichtigte Restitutionsklage darauf, sie hätten am 21.04.08 die Aktennotiz des früheren Buchhalters S. vom 23.10.98 erhalten; diese Aktennotiz sei als Urkunde i.S. des § 580 Nr. 7 b) ZPO anzusehen und hätte im Fall ihrer Verwertung eine günstigere Entscheidung des Rechtsstreits zum Az.: 4 U 17/03 ermöglicht.

    Die Aktennotiz vom 23.10.98 enthält nämlich die Bekundung des ehemaligen Buchhalters S., der in dem Rechtsstreit zum Az.: 4 U 17/03 nicht zu den sich aus der Urkunde ergebenden Vorgängen gehört worden ist, obwohl die Antragsteller ihn insoweit als Zeugen benannt hatten (vgl. Klagschrift Seite 6 f. d.A.).

  • BGH, 04.10.1990 - IV ZB 5/90

    Bedürftigkeit eines rechtsschutzversicherten Rechtsmittelführers

    Auszug aus OLG Bremen, 10.07.2008 - 1 U 40/08
    Nach zutreffender höchstrichterlicher Rechtsprechung entfällt für einen rechtschutzversicherten Kläger, der die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Übrigen erfüllt, das Hindernis der Bedürftigkeit erst mit der Deckungszusage seines Rechtschutzversicherers (BGH NJW 91, 109 f.).
  • BGH, 26.05.1965 - IV ZR 149/64

    Verfolgungseigentümlicher Ursachenzusammenhang zwischen in Ungarn begangenen

    Auszug aus OLG Bremen, 10.07.2008 - 1 U 40/08
    Es entspricht zutreffender höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die Restitutionsklage nicht darauf gestützt werden kann, dass die Partei nachträglich eine Urkunde aufgefunden hat, die die Bekundung eines Zeugen enthält, der in dem Vorprozess nicht zu den sich aus der Urkunde ergebenden Vorgängen gehört worden ist (BGH MDR 65, 816 f.).
  • VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 1601/16
    Zwar ist sie im Fall einer unverschuldeten Versäumung der Monatsfrist des § 153 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 586 Abs. 1 ZPO - anders als bei der Ausschlussfrist des § 586 Abs. 2 S. 2 ZPO - grundsätzlich möglich (Rennert in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 153 Rn. 14; OLG Dresden, Beschl. v. 25. November 2009 - 3 U 1317/09 -, juris Rn. 7 und Hanseatisches OLG Bremen, Beschl. v. 10. Juli 2008 - 1 U 40/08 -, juris Rn. 2 [jeweils in Zusammenhang mit einem Prozesskostenhilfeantrag]; offen demgegenüber: BVerwG, Beschl. v. 09. März 1995 - 2 WBW 1/94 -, juris Rn. 14).
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